Anlage 3
Selbstabholung/Rücklieferung des Saunawagens (Anhänger inkl. Sauna)
Der Mieter verpflichtet sich verbindlich, folgende Punkte einzuhalten:
Kompletter Aufbau: Alle Anbauteile des Anhängers (Trittstufe, Stützen etc.) und die Türen der Sauna müssen vom Mieter eingefahren/gesichert werden!
Ladungssicherung ist durch den Mieter nochmals zu prüfen und ggf. nach zu sichern.
Transportgeschwindigkeit: Das Gesamtgewicht (inkl. Trailer) beträgt für die Sauna: ca. 1.860 kg; Stützlast ca. 50 kg; das Gespann darf nur mit einer max. Geschwindigkeit von 80 km/h transportiert werden!
Rechtmäßiges Parken der Sauna: Das Gespann darf nur auf zulässigen und befestigten Stellflächen abgestellt werden – Verantwortung des Mieters! (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) – Sollte dennoch ein Bußgeld für eine falsch geparkte Sauna ausgestellt und an den Vermieter belastet werden, müssen diese Kosten auch nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter in voller Höhe und termingerecht übernommen werden!
Brandschutz: Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufgestellt werden!
(z.B. direkt unter Bäumen, neben Reetdach Häusern, Gastanks-/anlagen).
Ein Abstand von mind. 20 m muss zwingend eingehalten werden! Die Sicherstellung/Verantwortung hierfür liegt für den Mietzeitraum beim Mieter!
Wegrollschutz/Sicherheit: Die Handbremse und Unterlegkeile müssen vom Mieter während der gesamten Nutzung gezogen bzw. an den Rädern positioniert bleiben; das Saunawagen muss waagrecht ausgerichtet und durch die 4 Schwerlaststützen gesichert werden.
Checkfragen (Antworten vom Mieter):
Fahrpraxis mit Anhänger: Hat der Mieter ausreichend Praxis, mit dem Gespann umzugehen?
Ja | Nein
Darf das verwendete Fahrzeug das Gewicht ziehen (siehe Punkt O.1 und O.2 im Fzg- Schein)?
Ja | Nein
Ort: ______________ | Datum: _______ | Unterschrift Mieter: _____________________