Anlage 2
Nutzungsbedingungen – Saunaregeln
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters bzw. der weiteren Nutzer.
Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor ein Arzt befragt werden!
In der Sauna darf weder geraucht, getrunken, noch gegessen werden!
Generell wird von einem Genuss von Alkohol beim Saunieren abgeraten.
Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank und Boden).
Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Sauna-Aufgusskonzentrat darf nie unverdünnt auf die Saunasteine gegossen werden.
Pro Aufguss dürfen nur 3 bis 4 Kellen verwendet werden.
Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten dürfen nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen gegossen werden; Risiko: hohe Brand- und Explosionsgefahr.
Es dürfen im Innenraum der Sauna keine Flüssigkeiten verschüttet werden. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so ist diese schnellstmöglich aufzuwischen.
Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren, so haftet der Mieter.
Der Saunaraum darf nie höher als 100°C aufgeheizt werden.Beim Überschreiten dieser Grenze muss unverzüglich die Türe geöffnet werden, um schnellstmöglich für eine entsprechende Abkühlung zu sorgen.
Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung sollte der Ofen mit max. 5 – 6 Holzscheite angeheizt werden.
Danach max. 2 Holzscheite nachlegen (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein); diesen Vorgang wiederholen, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40°C bis maximal 100°C erreicht ist. („Fremde“ Gegenstände gehören NICHT in den Ofen!)
Während des Betriebes darf der Saunaofen nicht berührt werden (Verbrennungsgefahr); Ausnahme öffnen zum Befeuern (Kinder bitte fernhalten).
Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungs- und/oder Desinfektionsmitteln gereinigt werden.
Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Es sollten keine elektronischen Geräte sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna genommen werden, da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
Das Mietobjekt darf während des Betriebes nie ohne Aufsicht sein.
Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und juristisch haftbar gemacht werden können.
Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb (nicht beheizt) ist.
Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand.
Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden.
Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Es dürfen keine Tiere mit in die Sauna genommen werden. Es dürfen sich keine körperlich oder geistig beeinträchtige Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.
In der Sauna darf außer im Saunaofen kein Feuer gemacht werden.
Die Sauna sollte textilfrei betreten werden. Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
Das Grillen auf den Saunasteinen ist ausnahmslos untersagt.
Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deo Dosen mit in die Sauna genommen werden.
Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine ersetzt werden.
Während der Mietdauer geht die gesamte Haftung auf den Mieter über.
Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden und das gesamte Inventar.
Ort: ______________ | Datum: _______ | Unterschrift: _________________________