Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mietvertrag (Details)
Anlage 1
1. Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Mietvertragserstellung zwischen dem Mieter und der Firma Kati Niemi, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden.
Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
1.3 Das Sisu-Sauna wird tageweise vermietet, d.h. von ca. 18 Uhr des Abholungs-Tages bis ca. 17 Uhr des vereinbarten Rückgabe-Tages. Andere Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Reservierung der mobilen Saunawagen (Kapazität von bis zu max. 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, Feuerlöscher, etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB.
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
3. Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären. Die Endreinigung wird nur einmalig in Rechnung gestellt.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für das SaunaMobil bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern folgende Preise berechnet:
- Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
- 7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
- 2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
- weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes
3.4 Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.5 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
4. Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen/Equipment sowie die vollständigen und korrekten Eintragungen bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände etc.
4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Saunawagen in Besitz zu nehmen.
4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
4.6 Der Mieter hat das Sisu-Sauna und das gemietete Equipment sauber an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.
4.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200 € beim Vermieter zu hinterlegen.
Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Saunawagens bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
4.8 Bei der Anlieferung des Saunawagens durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
4.10 Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem (Asche entfernen) Zustand.
Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren,…) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu EUR 3.000,00).
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Gesamtmietpreis (ohne Kaution) ist vor Beginn des Mietverhältnisses an folgendes Bankkonto zu überweisen:
Konto: Kati Niemi
IBAN: DE44733698230000398578
BIC: GENODEF1WWA
Verwendungszweck: Nachname und Rechnungs-Nr. (siehe Rechnung)
5.2 Nach Zustimmung des Vermieters ist in Ausnahmefällen (kurzfristige Mietungen) eine BARZahlung möglich.
5.3 Die vereinbarte Kaution ist in BAR beim Vermieter vor Beginn des Mietverhältnisses zu hinterlegen.
6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen bzw. hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
7. Versicherung/Selbstbeteiligung
7.1 Der Anhänger ist haftpflichtversichert (Deckungsbeitrag EUR 100 Mio. pauschal) mit Teilkasko (Selbstbeteiligung EUR 150,00).
8. Haftung
8.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die er nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
8.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
8.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
8.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung des Saunawagens auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
8.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen des Saunawagens während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor, weitere (polizeiliche und juristische) Schritte gegen ihn einzuleiten.
In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
8.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters: Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verletzungen zuzieht in jeglicher Art wie z.B:
- Verbrennungen jeglicher Art. Wenn er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
- vom Anhänger fällt.
- sich an der Glastür schneidet.
- Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
- Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
- beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
- beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
- bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.
8.7 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen.
8.8 Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturkosten i. H. von bis zu EUR 3.000,00.
8.9 Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters EUR 7.500,00. Die Kaution wird ggf. damit verrechnet.
Ort: ___________________ | Datum: _________________
Uhrzeit: ________________
Unterschrift Vermieter: __________________
Unterschrift Mieter:________________________________